Um den gemeinsamen Aufenthalt vieler verschiedener Jugendlicher und Gruppen im Jugendhaus zu ermöglichen, haben die Hauptamtlichen gemeinsam mit dem Jugendrat eine Hausordnung erstellt, die für alle Besucher des Pro Zwo gilt.
- Das Jugendhaus und sein Inventar stehen allen Besuchern zum Verfügung. Die Benutzung hochwertiger bzw. gefährlicher Geräte bedarf der Absprache und Einweisung durch das JH-Personal.
- Die Einrichtung des Jugendhauses ist dem allgemeinen Nutzen zu erhalten. Die Räumlichkeiten müssen nach Benutzung Sauber und ordentlich verlassen werden.
- Wer Inventar beschädigt oder zerstört, ist verpflichtet für gleichwertigen Ersatz zu sorgen.
- Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen sind die Gruppenräume geschlossen. Ausnahmen regelt die JH-Leitung (und der Jugendrat, eure Obertiere!).
- Das Mitbringen und Konsumieren von alkoholischen Getränken im Jugendhaus ist strikt verboten.
- Alkoholische Getränke werden im Normalbetrieb erst ab 19.00 Uhr ausgeschenkt. An angetrunkene Besucher wird kein Alkohol ausgeschenkt. Vom JH-Personal und dem Thekendienst wird darauf geachtet, dass das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit eingehalten wird.
- Jugendratssitzungen sind prinzipiell öffentlich. (Ausnahmen: alle Sitzungen mit den Oberschlauen). Jeder JH-Besucher hat ein Mitsprache- und Diskussionsrecht. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit des Jugendrates getroffen.
- Bei Verstößen jeglicher Art gegen die JH-Ordnung droht nach Ermessen der JH-Leitung bzw. des Jugendrates ein Verweis bzw. ein Hausverbot.
- Die JH-Leitung hat das Hausrecht.