Um den gemeinsamen Aufenthalt vieler verschiedener Jugendlicher und Gruppen im Jugendhaus zu ermöglichen, haben die Hauptamtlichen gemeinsam mit dem Jugendrat eine Hausordnung erstellt, die für alle Besucher des Pro Zwo gilt.

  1. Das Jugendhaus und sein Inventar stehen allen Besuchern zum Verfügung. Die Benutzung hochwertiger bzw. gefährlicher Geräte bedarf der Absprache und Einweisung durch das JH-Personal.
  2. Die Einrichtung des Jugendhauses ist dem allgemeinen Nutzen zu erhalten. Die Räumlichkeiten müssen nach Benutzung Sauber und ordentlich verlassen werden.
  3. Wer Inventar beschädigt oder zerstört, ist verpflichtet für gleichwertigen Ersatz zu sorgen.
  4. Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen sind die Gruppenräume geschlossen. Ausnahmen regelt die JH-Leitung (und der Jugendrat, eure Obertiere!).
  5. Das Mitbringen und Konsumieren von alkoholischen Getränken im Jugendhaus ist strikt verboten.
  6. Alkoholische Getränke werden im Normalbetrieb erst ab 19.00 Uhr ausgeschenkt. An angetrunkene Besucher wird kein Alkohol ausgeschenkt. Vom JH-Personal und dem Thekendienst wird darauf geachtet, dass das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit eingehalten wird.
  7. Jugendratssitzungen sind prinzipiell öffentlich. (Ausnahmen: alle Sitzungen mit den Oberschlauen). Jeder JH-Besucher hat ein Mitsprache- und Diskussionsrecht. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit des Jugendrates getroffen.
  8. Bei Verstößen jeglicher Art gegen die JH-Ordnung droht nach Ermessen der JH-Leitung bzw. des Jugendrates ein Verweis bzw. ein Hausverbot.
  9. Die JH-Leitung hat das Hausrecht.